Ev. Dekanat an der Dill

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Einladung zum bewussten Leben

Der Buß- und Bettag hat sich als kirchlicher Feiertag auch nach seiner Abschaffung 1995 als staatlicher Feiertag in vielen Kirchengemeinden als kirchlicher Gedenktag etabliert. Das beobachtet der Dillenburger Dekan Roland Jaeckle. Für evangelische Christen ist es ein Tag der Besinnung und Neuorientierung im Leben.

Der Feiertag wurde vor einigen Jahren zum politischen Zankapfel: Der protestantische Buß- und Bettag, erstmals 1532 im mittelalterlichen Straßburg offiziell eingeführt, wurde 1995 zur Finanzierung der Pflegeversicherung in allen Bundesländern - außer in Sachsen - als gesetzlicher Feiertag ersatzlos gestrichen.

Der Bußtag hat seinen festen Platz im kirchlichen Festkalender jedoch nicht verloren. Viele Gemeinden laden meist am frühen Abend zu Andachten ein, um so auch Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen.

“Die hohe Resonanz auf diese Angebote belegt, dass der Bußtag im Leben vieler Menschen nach wie vor tief verwurzelt ist”, sagt Dekan Roland Jaeckle. In den Gottesdiensten laden die evangelischen Kirchen die Menschen ein, über das Wesentliche in ihrem Leben nachzudenken.

» Das Stichwort: Buß- und Bettag

Das Wort „Buße“ lässt allerdings unrichtige Assoziationen aufkommen. Es geht bei diesem Tag nicht um Büßen für begangene Vergehen im Sinne von „bestraft werden“, sondern um eine Haltungsänderung, eine Umkehr zu Gott hin.

Dekan Jaeckle: "Von der Grundbedeutung geht es bei der Buße nicht so sehr um einen inneren Zustand der Bedrückung und Zerknirschung, sondern um Erneuerung. Gott möchte durch seine Vergebung eine Dynamik der Veränderung in uns bewirken: Verstrickungen können gelöst werden, Verletz- ungen heilen, Neuanfänge werden möglich."

Der Buß- und Bettag in Deutschland geht auf Notzeiten zurück. Er wurde im Lauf der Geschichte für besondere Anliegen angesetzt, aber oft nicht am selben Datum. Erst seit dem 20. Jahrhundert wurde er wie auch heute meist am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag (der letzte Sonntag des Kirchenjahres) begangen. Gemeinsame Bußzeiten waren schon in der Antike bekannt.

Theologisch sind sie dreifach begründet: Zunächst als Tage des fürbittenden Eintretens der Kirche für die Schuld der Gläubigen vor Gott. Dann soll die Kirche an den Bußtagen ihre Wächterfunktion den Sünden der Zeit gegenüber ausüben. Und schließlich sollten Bußtage dem einzelnen dazu dienen, sein Gewissen vor Gott zu prüfen. So gab es zum Beispiel auch Bußzeiten, die Not und Kriegsgefahr abwenden sollten.

Im Mittelalter gab es zweierlei Bußtage: Die einen wurden bei Bedarf von der Obrigkeit angeordnet, die anderen ergaben sich aus der Kirchen-Ordnung.

Der Sinn des Buß- und Bettages wird oft anders interpretiert. Mal soll das Volk büßen und beten, mal wird die Obrigkeit aufgefordert, ihr Denken zu prüfen und zu ändern.

In den unterschiedlichen Territorien Deutschlands wurden für den Buß- und Bettag unterschiedliche Termine festgelegt. So konnte man im Jahr 1878 in 28 deutschen Ländern insgesamt 47 Bußtage an 24 unterschiedlichen Tagen zählen. Diese Vielfalt wurde um der Einheitlichkeit willen 1893 in Preußen auf Initiative der zuständigen staatlichen Stellen zugunsten des Mittwochs vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr aufgegeben.

(Aus: wikipedia.de)

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